Historie der Verpackungsverordnung
12.06.91:
Inkrafttreten der Verpackungsverordnung
20.12.95:
Referentenentwurf zur Novelle der VerpackVO, nötig zur Umsetzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie, Grundlage ist Kreislaufwirtschaftsgesetz - Neuerungen u.a. bei: Abfallwirtschaftliche Ziele/Begriffe/Rücknahmepflichten.
Für Transportverpackungen gilt: Erneute Verwendung oder stoffliche Verwertung soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Für Verkaufsverpackungen fehlt dieser Zusatz.
28.02.96:
Erste Anhörung der beteiligten Kreise - DVI war eingeladen und nahm Stellung.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz: "Die umweltverträglichere Lüsung" ist ... zu realisieren (§ 5 [5] und 6 [1]). Vor diesem Hintergrund folgert das DVI, daß die Vorgabe von
- Quoten für die stoffliche Verwertung
- Unterquoten für die werkstoffliche Verwertung
- Quoten für Mehrwegverpackungen
in der Verpackungsverordnung einen Widerspruch darstellt und sich ökologisch nicht rechtfertigen läßt.
12.12.96:
Verabschiedung des Entwurfs zur Novellierung der Verpackungsverordnung im Bundestag.
25.04.97:
Ablehnung durch den Bundesrat.
21.05.97:
Verabschiedung eines überarbeiteten Novellierungsentwurfs im Bundeskabinett u. nachfolgend im Bundestag - Neu:
- DSD-Verpflichtung zur Abstimmung mit den Ländern,
- EG-gemäße, freiwillige Kennzeichnung und
- EG-gemäßes Verbot schwermetallhaltiger Verpackungen
16.07.97:
Sitzung der Umweltminister - Streitpunkte sind:
- Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen
- Trittbrettfahrer
- Schwer verwertbare Verpackungen
30.09.97 und 05.11.97:
Weitere Sitzungen der Umweltminister zur Konsensfindung
21.08.98:
Verabschiedung der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen